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Grundrecht auf AusbildungSchon 1980 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für ein auswahlfähiges Angebot die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen 12,5 Prozent über der Zahl der BewerberInnen liegen müsste.
Davon sind wir weiter
entfernt denn je: Bundesweit fehlen über 200 000
Ausbildungsplätze für ein solches auswahlfähiges Angebot. Alle
Appelle, Lehrstellenversprechen und Notprogramme von Politik und
Wirtschaft konnten diesen Skandal bislang nicht beseitigen.
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