Ein Grundrecht auf Ausbildung ist
das Ziel einer Petition an den Bundestag, die mehrere
Landesschülervertretungen eingereicht haben. Unterstützt
wird die Intiative unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
In ihrer Petition fordern die
Landesschülervertretungen, „einen Rechtsanspruch auf eine
berufliche Ausbildung im Grundgesetz zu verankern“. Damit würde
dieser Anspruch einklagbar. „Die organisierte
Verantwortungslosigkeit in der Ausbildungspolitik muss ein Ende
haben“, erklärte der hessische Landesschulsprecher Kaweh
Mansoori auf einer Pressekonferenz am 24. September in Berlin. „1,5
Millionen Jugendliche sind bundesweit ohne Ausbildung und somit ohne
Perspektiven. Wer ausbildungsfähig ist, muss Ausbildung
einklagen können, jederzeit.“ Die berufliche Ausbildung sei
es, so Mansoori, die jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe
ermögliche: „Sie eröffnet uns die Perspektive für
ein Leben in Eigenregie.“ „Es ist ein Armutszeugnis für die
deutsche Wirtschaft“, bekräftigte der DGB-Vorsitzende Michael
Sommer, dass lediglich 23 Prozent der ausbildungsfähigen
Betriebe auch wirklich ausbilden.
Ausbildungspakt gescheitert
Jahr für Jahr gehen bundesweit
Hunderttausende bei der Lehrstellensuche leer aus – trotz
Ausbildungspakt und aller Versprechungen von Wirtschaft und Politik.
Es sei absurd, so der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne, dass
Bundesregierung und Arbeitgeber den Ausbildungspakt zum Erfolg
erklärten, obwohl schon rein rechnerisch ein Sechstel der
diesjährigen SchulabgängerInnen, also 80 000 Jugendliche,
bei der Lehrstellensuche leer ausgingen – nicht eingerechnet die
„Bugwelle“ der rund 300 000 nicht versorgten Altbewerberinnen und
-bewerbern, die sich ein ums andere Jahr erneut um eine Lehrstelle
bemühen. Ziel der Petition sei, dass alle, die sich für
eine Ausbildung bewerben, einen Ausbildungsplatz erhalten und nicht
in Warteschleifen geparkt werden. „Eine Generation Abgeschoben
können wir uns nicht leisten, weder in sozialer noch in
ökonomischer Hinsicht.“
Wer behaupte, dass die mangelnde
Ausbildungsreife den erfolgreichen Übergang in Ausbildung
verhindere, „schiebt den Jugendlichen den Schwarzen Peter zu“,
ergänzte Thöne. „Lernversäumnisse in anderen
Bereichen dürfen kein Grund sein, Jugendlichen eine Ausbildung
zu verweigern.“ Vielmehr gelte es, beispielsweise bei sprachlichen
Defiziten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zusätzliche
Fördermaßnahmen einzusetzen.
Auswahlfähiges Angebot
Michael Sommer verwies auf ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1980, nach dem für
ein „auswahlfähiges“ Angebot an Ausbildungsplätzen 12,5
Prozent mehr Ausbildungsplätze vorhanden sein müssen als
Bewerberinnen und Bewerber. „Aus diesem Urteil lässt sich ein
Handlungsauftrag an den Gesetzgeber ableiten, der bis heute – zum
Nachteil hunderttausender Jugendlicher – nicht umgesetzt wurde. Wir
wollen diesen Handlungsauftrag erneuern und bekräftigen.“
Unterschriftenaktion
Neben dem DGB und der GEW wird die
Initiative der Landesschülervertretungen von Bayern, Berlin,
Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen
auch von ver.di, der IG Metall-Jugend, dem Elternbund Hessen sowie
dem Landeselternbeirat Hessen unterstützt.
Die Landesschülervertretungen sammeln,
unterstützt von GEW und DGB, bis Ende des Jahres Unterschriften
für das Grundrecht auf Ausbildung. (Download:
Unterschriftenliste)
Ausbildungsplatzumlage
unverzichtbar
Nicht nur die Politik darf sich ihrer
Verantwortung für die Ausbildung nicht länger entziehen,
auch die Wirtschaft ist nach wie vor gefordert. Deshalb bleibt aus
Sicht von DGB, GEW und Landesschülervertretungen eine
Ausbildungsplatzumlage unverzichtbar. „Für uns ist das Thema
nicht tot“, betonte Michael Sommer auf der Pressekonferenz, auch
wenn es derzeit „kaum durchsetzbar“ sei.
Download:
Hintergrundpapier
Statement
Michael Sommer (DGB), Pressekonferenz am 24.9.2007
Statement Ulrich Thöne (GEW), Pressekonferenz am 24.9.2007
Unterschriftenliste
DGB-Pressemitteilung vom 24.9.2007
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